Diese Seite soll ihnen helfen, einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten auf unserem Friedhof zu bekommen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung in der jeweils aktuellen Fassung aus denen sie weitere Informationen über den Friedhof entnehmen können.
Die Entscheidung für eine bestimmte Grabart sollte gut überlegt sein. Nehmen Sie sich die Zeit, diese und die weiterführenden Seiten zu lesen und die geeignete Bestattungsart zu finden.
Viele Fragen sind vor einer Bestattung zu klären:
Soll die Bestattung in einem Einzelgrab erfolgen oder mit Partner/Verwandten in einem Familiengrab?
Sargbestattung oder Urnenbestattung?
Wie erfolgt die Grabpflege?
Wo soll die Beisetzung erfolgen?
Unter einem Baum?
Unter dem Rasen mit Namensplatte?
Unter dem Rasen mit Stele und Teilpflegemöglichkeit?
In einer gärtnergepflegten Grabanlage?
Diese und weitere Fragen sind im Todesfall zu klären. Leichter sind diese Entscheidungen, wenn die Wünsche des Verstorbenen bekannt sind.
Was ist der Unterschied zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab?
Wie der Begriff bereits erahnen lässt, besteht bei einem Wahlgrab die Möglichkeit, im Rahmen der von dem Friedhofsträger ausgewiesenen Flächen, bestimmte Plätze zu wählen. Hier könnten für sie als Nutzungsberechtigter verschiedene Kriterien ausschlaggebend sein, zum Beispiel die Umgebung, die Entfernung des Grabes vom Eingang des Friedhofs oder besondere Grabarten die sich oftmals nur in bestimmten Abteilungen des Friedhofs befinden. Das Nutzungsrecht kann bei Wahlgräbern nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Es dürfen die nutzungsberechtigte Person und Angehörige bestattet werden (§13 Abs.3 der Friedhofsordnung). Auf jeder Grabstelle mit einer Sargbestattung darf zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, daher ist ein Wahlgrab grundsätzlich hochpreisiger als ein Reihengrab.
Bei einem Reihengrab sind die individuellen Möglichkeiten eingeschränkter. Die Vergabe erfolgt nur im Todesfall. Reservierungen sind nicht möglich. Die Beisetzung findet im nächsten freien Platz in einer Grabreihe statt. Darüber hinaus können in Reihengräbern nicht mehrere Verstorbene beigesetzt werden, wie es bei Wahlgräbern der Fall ist. Ein weiterer Unterschied zwischen Wahl- und Reihengräbern wird auch an der Nutzungsdauer deutlich. Während die Grabnutzungsrechte bei einem Wahlgrab verlängert werden können, ist dies bei Reihengräbern nicht möglich.
Welche Kosten entstehen bei einer Bestattung?
Neben den Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an einer Grabstätte (auf den folgenden Seiten bei der Beschreibung der verschiedenen Grabstättenarten aufgeführt) entstehen noch weitere Gebühren:
Nachstehend ein Auszug aus der Gebührenordnung:
II. Gebühren für die Bestattung
Für das Ausheben und Verfüllen der Gruft, Abräumen der Kränze und der überflüssigen Erde:
1. für eine Erdbestattung 610,00 €,
2. für eine Urnenbestattung 250,00 €
III. Verwaltungsgebühren
1. Prüfung der Anzeige zur Aufstellung oder Änderung eines Grabmals: 60,00 €
2. Laufende Überprüfung der Standsicherheit von stehenden Grabmalen
a) für 30 Jahre - je Grabmal: 60,00 €
b) bei Verlängerung von Nutzungsrechten - je Jahr und Grabmal: 2,00 €
3. Namensplatte für Rasengrabstätten (400x300x50 mm)
a) Beschaffung und Verlegung einer Namensplatte: 480,00 €
b) Zusätzliches einfaches Ornament auf Wunsch: 70,00 €
4. Namenstafel am Gemeinschaftsdenkmal für Baumgrabstätten: 440,00 €
5. Einfassung von Stelenwahlgrabstätten mit Teilpflegemöglichkeit
a) für eine Grabstelle: 400,00 €
b) für jede weitere Grabstelle: 200,00 €
Inhaltsverzeichnis
Nach unserer Friedhofsordnung (FO) stehen folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung:
A) Reihengrabstätten (§ 12 FO)
(Sargbestattungen, Grabpflege erforderlich)
B) Wahlgrabstätten (§ 13 FO)
(Sargbestattungen, Grabpflege erforderlich)
C) Urnen-Wahlgrabstätten (§ 14 FO)
(Urnenbestattung, Grabpflege erforderlich)
D) Pflegefreie Rasenreihengrabstätten (§ 15 a FO)
(Sargbestattung, keine Grabpflege erforderlich)
E) Pflegefreie Urnen-Rasenreihengrabstätten (§ 15 b FO)
(Urnenbestattung, keine Grabpflege erforderlich)
F) Stelenwahlgrabstätten mit Teilpflegemöglichkeit (§ 15 c FO )
(Sarg- und Urnenbestattung unter dem Rasen, nur teilweise Pflege)
G) Baumgrabstätten (§ 15 d FO) (Urnenbestattung, keine Grabpflege erforderlich)
H) Gärtnerisch betreute Grabanlage (§15 e FO)
(Urnen- oder Sargbestattung. Pflege ist über einen abzuschließenden Grabpflegevertrag mit der Treuhand sicherzustellen)
Es gelten die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung in der jeweils aktuellen Fassung aus denen sie weitere Informationen über den Friedhof entnehmen können.
Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung sind im Pfarrbüro oder bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.
Pfarramtssekretärin Sonja Mill:
Kirchhof 2
Telefon: 05067 8582103
Telefax: 05067 8582172
Geöffnet: Di 10 bis 13 Uhr, Mi 14 bis 16 Uhr, Do 16 bis 18 Uhr
eMail: kg.bockenem@evlka.de
Internet: www.kirche-bockenem.de
Friedhofsverwaltung:
Bestattungen und Friedhofsbewirtschaftung
Karsten Brinkop
Ostertor 8
31162 Bad Salzdetfurth OT Heinde
Telefon 05064 939 10
Telefax 05064 939 123
eMail: mail@brinkop-bestattungen.de
Internet: www.Brinkop-Bestattungen.de
Pastor Ralph Thomas Strack
Kirchhof 2 31167 Bockenem
Telefon: 05067 8582107
Telefax: 05067 8582172
Ralph.Strack@evlka.de
Friedhofspflege:
Christoph Pyschik
Garten & Landschaftsbau
Hinter den Gärten 4
31188 Holle
Telefon: 0176 70755900
eMail: info@pyschik.com