Stelenwahlgrabstätten mit Teilpflegemöglichkeit(Sarg oder Urne)

Bestattungsbeispiel

Standort: Belegung in den dafür ausgewiesenen Flächen
Verlängerung der Nutzungszeit: ja
Bepflanzung/Grabschmuck: nur im Bereich der Stele möglich
Grabmal: stehend (Stele), vom Nutzungsberechtigten zu beschaffen
Einfassung um die Stele: wird vom Friedhofsträger beschafft

Beschreibung
Stelenwahlgrabstätten mit Teilpflegemöglichkeit sind Wahlgrabstätten mit einer oder mehreren Grabstellen für Sargbestattungen. In Stelenwahlgrabstätten mit Teilpflegemöglichkeit kann anstatt einer Sargbestattung auf jeder Grabstelle wahlweise auch eine Urnenbestattung erfolgen. Die Größe der Grabstelle entspricht in diesem Fall weiterhin der von Sarggrabstellen für erwachsene Personen.
Im Bereich von ca. 60 cm ab der Stele ist eine individuelle Gestaltung durch den Nutzungsberechtigten vorgesehen. Dieser Bereich wird durch den Friedhofstrtäger eingefasst. Für die Einfassung wird ein 25 cm breiter Naturstein zu verwendet. Die Einfassung ist bodeneben zu verlegen, so dass eine Mähkante entsteht. Für etwaigen Überwuchs von Pflanzen aus dem individuellen Gestaltungsbereich, der durch das Rasenmähen beschädigt wird, übernimmt der Friedhofsträger keine Haftung.
Auf dem anderen Bereich wird Rasen eingesät. Die Pflege der Rasenfläche übernimmt der Friedhofsträger. Das Abstellen von Blumenschmuck oder Trauergegenständen ist auf der Rasenfläche nicht zulässig.
Die Gestaltung hat mit einem stehenden Grabmal (sog. Stele) zu erfolgen, dessen Maß etwa 100 cm Höhe x 60 cm Breite x 15 cm Tiefe beträgt. Das Setzen und die Gründung der Stele sowie die Nachbeschriftung von Namen erfolgen auf Veranlassung und Kosten des Nutzungsberechtigten. Auf dem stehenden Grabmal müssen mindestens der Vor- und Zuname, das Geburts- und das Sterbejahr des bzw. der Verstorbenen enthalten sein.

Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.

Gebühr für die Verleihung von Nutzungsrechten an der Grabstätte
2.400,00 €
Gebühr für die Verlegung der Einfassungen
400,00 € für eine Grabstelle, 200,00 € für jede weitere Grabstelle