Baumgrabstätten (Urne)

Bestattungsbeispiel

Standort: Belegung in den dafür ausgewiesenen Flächen
Verlängerung der Nutzungszeit: Ja
Bepflanzung/Grabschmuck: Nein

Beschreibung
Baumgrabstätten sind Wahlgrabstätten für Urnenbestattungen mit einer oder mehreren Grabstellen an einem Baum. Die Urne muss aus einem innerhalb der Ruhezeit biologisch abbaubaren Material beschaffen sein. Die Möglichkeit nach § 11 Absatz 5 der Friedhofsordnung, eine zusätzliche Urne je Grabstelle beizusetzen, ist aus gestalterischen Gründen nicht zulässig. Die Pflege erfolgt ausschließlich durch den Friedhofsträger oder einem von diesem beauftragten Dritten.
Für jede beigesetzte Person wird an einem zentralen Gemeinschaftsdenkmal eine Namenstafel angebracht, die den Vor- und Zunamen sowie das Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen enthält. Die Anlage der Grabstätte sowie die Beschaffung und das Anbringen der Namenstafel erfolgt durch den Friedhofsträger auf Kosten der nutzungsberechtigten Person, näheres bestimmt die Friedhofsgebührenordnung. Das Ablegen von Blumenschmuck oder anderen Trauergegenständen ist ausschließlich an der Ablagestelle am zentralen Gemeinschaftsdenkmal möglich.

Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.

Gebühr für die Verleihung von Nutzungsrechten an der Grabstätte
1.800,00 €
Gebühr für Beschaffung und Anbringung der Namenstafel inkl. Anteil an der Stele
440,00 €