Standort: im ausgewiesenen Bereich
Verlängerung der Nutzungszeit: Ja, bei Wahlgrabstätten
Bepflanzung/Grabschmuck: erfolgt durch den Gärtner
Beschreibung:
Grabstätten in einer gärtnerisch betreuten Grabanlage werden vom Friedhofsträger nur vergeben oder Bestattungen in dieser nur zugelassen, wenn der Friedhofsverwaltung ein schriftlicher Vertrag zwischen der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt und dem Grabnutzungsberechtigten in Kopie vorgelegt wird. Der Vertrag muss die Grabpflege über die gesamte Nutzungsdauer sicherstellen. Die Grabpflegeverpflichtung der nutzungsberechtigten Person wird somit über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege gewährleistet. Sofern eine Grabanlage vollständig belegt ist, ist der Friedhofsträger grundsätzlich nicht verpflichtet eine neue gärtnerisch betreute Grabanlage zu errichten.
In gärtnerisch betreuten Grabanlagen können Grabnutzungsrechte zum einen an Reihengrabstätten für Sarg- oder Urnenbestattungen und zum anderen an Doppel-Urnenwahlgrabstätten erworben werden.
Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.
Gebühr für die Verleihung von Nutzungsrechten an der Grabstätte
Urnen-Reihengrab 760,00 €
Sarg-Reihengrab 910,00 €
Urnenwahlgrab 870,00 €
Grabpflege-Kosten für die Bestattung in der gärtnergepflegten Grabanlage inkl. Liegestein bzw. Stele
Die Grabpflege- und Bepflanzungskosten samt einem Grabmal inkl. einer Inschrift und weitere Informationen erfahren Sie unter Ruhegemeinschaft Bockenem.