Pflegefreie Urnen-Rasenreihengrabstätten

Bestattungsbeispiel

Standort: Belegung erfolgt im dafür vorgesehenen Abschnitt der Reihe nach zum Zeitpunkt der Bestattung
Verlängerung der Nutzungszeit: Nein
Bepflanzung/Grabschmuck: Nein

Beschreibung
Pflegefreie Urnenrasenreihengrabstätten sind Reihengrabstätten für Urnenbestattungen, deren Pflege der Friedhofsträger oder ein durch diesen beauftragter Dritter übernimmt.
Die Gestaltung erfolgt mit einer 400 mm x 300 mm x 60 mm großen, ebenerdig im Boden liegenden Steinplatte (Querformat), die mindestens den Vor- und Zunamen des Verstorbenen enthält. Die Beschaffung und das Setzen der Steinplatte erfolgt ausschließlich durch den Friedhofsträger. Es besteht dabei die Möglichkeit, dass ein einfaches Ornament in die Gestaltung der Grabplatte einfließt. Die Kosten der Steinplatte bestimmen sich nach der Friedhofsgebührenordnung.
Wegen der notwendigen Rasenpflege sind Hindernisse, wie z.B. Einfassungen oder aufgesetzte Schriftzeichen nicht erlaubt. Das Ablegen von Blumenschmuck und Gestecken ist ab der Raseneinsaat auf pflegefreien Urnenrasenreihengrabstätten ebenfalls nicht gestattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Blumenschmuck und Gestecke an einer zentralen Ablagestelle des Grabfeldes abzulegen.

Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.

Gebühr für die Verleihung von Nutzungsrechten an der Grabstätte
1.660,00€

Gebühr für die Herstellung und das Verlegen der Namensplatte
einfache Ausführung 480,00 €
zusätzliches einfaches Ornament auf Wunsch 70,00 €