Standort: Belegung in den dafür ausgewiesenen Flächen frei wählbar
Verlängerung der Nutzungszeit: ja
Bepflanzung/Grabschmuck: ja
Grabmal: stehend oder liegend, vom Nutzungsberechtigten zu beschaffen
Beschreibung
Urnenwahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen zur Bestattung einer Asche für die Dauer von 30 Jahren vergeben. Die Dauer des Nutzungsrechtes beträgt 30 Jahre, vom Tage der Verleihung an gerechnet.
Das Nutzungsrecht kann auf Antrag für die gesamte Urnen-Wahlgrabstätte verlängert werden.
Bei einer Bestattung verlängert sich das Nutzungsrecht für die gesamte Urnen-Wahlgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit.
Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.
In einer bereits belegten Urnen-Wahlgrabstelle darf zusätzlich eine Asche bestattet werden, wenn die bereits bestattete Person der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft oder ein naher Verwandter war.
Gebühr für die Verleihung von Nutzungsrechten an der Grabstätte
1.140,00 €
Gebühr für die Verlegung von Grabeinfassungsplatten
230,00 € für eine Grabstelle, 80,00 € für jede weitere Grabstelle