Wahlgrabstätten (Sarg)

Bestattungsbeispiel

Standort: Belegung in den dafür ausgewiesenen Flächen frei wählbar
Verlängerung der Nutzungszeit: ja
Bepflanzung/Grabschmuck: ja

Grabmal: stehend oder liegend, vom Nutzungsberechtigten zu beschaffen

Beschreibung
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden. Die Dauer des Nutzungsrechtes beträgt 30 Jahre, vom Tage der Verleihung an gerechnet.
Das Nutzungsrecht kann auf Antrag für die gesamte Wahlgrabstätte verlängert werden.
Bei einer Bestattung verlängert sich das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit.

Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.

In einer bereits belegten Wahlgrabstelle darf zusätzlich eine Asche bestattet werden, wenn die bereits bestattete Person der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft oder ein naher Verwandter war.

Gebühr für die Verleihung von Nutzungsrechten an der Grabstätte
1.410,00 €

Gebühr für die Verlegung von Grabeinfassungsplatten
230,00 € für eine Grabstelle, 80,00 für jede weitere Grabstelle