Kirchen können geöffnet werden

09. April 2020
Die Landesregierung hat gestern kurzfristig die punktuelle Öffnung von Kirchen gestattet.
 
Mit der neuen Regelung soll einzelnen Personen das stille Gebet in einer Kirche ermöglicht werden.
 
Das Versammlungsverbot in Kirchen und Gotteshäusern bleibt aber ausdrücklich bestehen..
 
Unter diesen Voraussetzungen der Landeskirche öffnen wir unsere Kirchen für ein stilles Gebet wie folgt:
 
Bockenem: Karfreitag um 15 Uhr, Ostersonntag um 10.00 Uhr
Königsdahlum: Karfreitag um 15 Uhr, Ostersonntag um 9 Uhr
 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche Karwoche und dann ein frohes und gesegnetes Osterfest!