Neue Friedhofsordnung für Bockenem

07. Juni 2019

Am 6. Juni ist die neue Friedhofsordnung in Kraft getreten hier die entsprechende offizielle Bekanntmachung der Stadt Bockenem:

Öffentliche Bekanntmachung
der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bockenem in Bockenem

Gemäß § 4 bzw. § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe vom 13. November 1973 (Kirchliches Amtsblatt 1974 Seite 1) hat der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bockenem für den Friedhof in Bockenem die Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung beschlossen.

Der volle Wortlaut liegt in der Zeit vom

13.06.2019 – 12.07.2019

1. während der Sprechzeiten im Pfarramt der Kirchengemeinde Bockenem, Kirchhof 2, 31167 Bockenem,
2. während der Sprechzeiten der  Stadt Bockenem, Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem,
3. während der Sprechzeiten beim Kirchenamt Hildesheim, Gropiusstraße 5, 31137 Hildesheim,

zur Einsichtnahme aus. Danach können die Ordnungen weiterhin beim Pfarramt eingesehen werden.

Die Ordnungen wurden am 03.06.2019 vom Kirchenkreisvorstand Hildesheimer Land – Alfeld kirchenaufsichtlich genehmigt und im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim am 05.06.2019 veröffentlicht. Sie sind somit am 06.06.2019 in Kraft getreten.

Ev.-luth. Kirchengemeinde Bockenem
- Der Kirchenvorstand -

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